{"id":10042,"date":"2023-05-04T10:45:32","date_gmt":"2023-05-04T08:45:32","guid":{"rendered":"https:\/\/eisenbacher.de\/rechtliche-informationen\/"},"modified":"2023-09-08T15:56:37","modified_gmt":"2023-09-08T13:56:37","slug":"rechtliche-informationen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eisenbacher.de\/de\/rechtliche-informationen\/","title":{"rendered":"Rechtliche Informationen"},"content":{"rendered":"<p><\/p><p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH<br\/><strong>\u00a7 1 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH mit dem Vertragspartner \u00fcber die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft.<\/li>\n\n<li>Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht ausdr\u00fccklich vereinbart werden, sowie auch dann, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen erbringt, ohne ausdr\u00fccklich den Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners zu widersprechen.<\/li><\/ol><p>  3. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.<br\/><br\/><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle Angebote von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zustande.<\/li>\n\n<li>Alle Angaben von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung in Prospekten und in sonstigen Beschreibungen wie Zeichnungen, Abbildungen (z.B. Ma\u00dfe, Gewichte und sonstige Leistungsdaten) sind nur als ann\u00e4hernd zu betrachten, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt; insbesondere handelt es sich um nicht um garantierte Beschaffenheitsmerkmale. Eine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als vereinbart, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH dies ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt. Ma\u00df-, Gewichts- und St\u00fcckzahlenabweichungen im Rahmen handels\u00fcblicher Toleranzen, einschl\u00e4giger DIN-Vorschriften und gie\u00dftechnischer Erfordernisse sind zul\u00e4ssig.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><br\/><br\/>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, Fracht und Versicherung. Alle Preise verstehen sich jeweils zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he, soweit diese geschuldet wird.<br\/><br\/><strong>\u00a7 4 Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<\/li>\n\n<li>Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Vertragspartners mindern und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Vertragspartner gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n\n<li>Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art durch den Vertragspartner sowie die Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 5 Lieferung\/Leistung<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Lieferungen erfolgen ab Werk Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH gem\u00e4\u00df den aktuellen INCOTERMS.<\/li>\n\n<li>Von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Aussicht gestellte Lieferfristen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart wurde. Ger\u00e4t Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 8 beschr\u00e4nkt.<\/li>\n\n<li>Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Streiks, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung) verursacht worden sind, die Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH nicht zu vertreten hat. Soweit solche Ereignisse Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH die Erf\u00fcllung von Vertragspflichten unm\u00f6glich machen oder wesentlich erschweren und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH berechtigt vom Vertrag zur\u00fcck zu treten. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer hat Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH den Vertragspartner unverz\u00fcglich \u00fcber die Verz\u00f6gerung zu informieren; in diesem Falle verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Vertragspartner infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht mehr zumutbar ist, was der Vertragspartner zu beweisen hat, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Rechnungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Vertragspartner vor (&#8220;Vorbehaltsware&#8221;). Der Vertragspartner verwaltet die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<\/li>\n\n<li>Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gem\u00e4\u00df \u00a7 6.4 weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die anstelle der Vorbehaltsware treten oder hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung.  <\/li>\n\n<li>Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH nach diesen Bestimmungen zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 50 % \u00fcbersteigt, wird Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/li>\n\n<li>Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der Vertragspartner auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und diesen unverz\u00fcglich benachrichtigen. Tritt Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners &#8211; insbesondere im Falle des Verzugs &#8211; vom Vertrag zur\u00fcck (&#8220;Verwertungsfall&#8221;), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 7.<\/strong><strong>Gew\u00e4hrleistung\/Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverz\u00fcglich nach Erhalt auf ihre Unversehrtheit, Vollst\u00e4ndigkeit, Identit\u00e4t und Qualit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die gelieferten Waren gelten als genehmigt, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware oder &#8211; bei versteckten M\u00e4ngeln &#8211; innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels eine schriftliche und detaillierte M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei sorgf\u00e4ltiger Untersuchung erkennbar waren, zugeht. \u00c4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen bei Erhalt der Ware sind gegen\u00fcber dem Spediteur oder Frachtf\u00fchrer sofort zu beanstanden. Reklamierte Waren d\u00fcrfen nur nach Zustimmung der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zur\u00fcckgesandt werden.<\/li>\n\n<li>Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Waren ist der Vertragspartner zun\u00e4chst lediglich berechtigt, Nacherf\u00fcllung zu verlangen, wobei Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) w\u00e4hlen kann. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zweimal fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH, kann der Vertragspartner unter den in Ziffer 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/li>\n\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate nach Erhalt der Ware.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 8. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Haftung von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 beschr\u00e4nkt. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den sowie Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/li>\n\n<li>F\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den haftet Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erf\u00fcllung der Vertragspartner vertraut hat und auch vertrauen durfte. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH der H\u00f6he nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/li>\n\n<li>Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 8 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 9<\/strong>.<strong> Allgemeines, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/strong><\/p><ol class=\"wp-block-list\"><li>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort der Gesch\u00e4ftssitz von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<\/li>\n\n<li>F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Konfliktregeln. Die Geltung des Wiener UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.<\/li>\n\n<li>Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und dem Vertragspartner ist der Gesch\u00e4ftssitz von<\/li><\/ol><p>Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH. Abweichend hiervon ist Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH berechtigt, nach eigener Wahl auch am Sitz des Vertragspartners Klage zu erheben.<br\/><br\/><strong>\u00a7 10. Zusicherung<\/strong><br\/><br\/>Der Vertragspartner versichert, dass (i) weder gegen ihn noch seinen Vertreter oder sonst jemanden f\u00fcr den der Vertragspartner auftritt, oder jemanden, der an dem Vertragspartner beteiligt ist oder der den Vertragspartner direkt oder indirekt beherrscht, auf nationaler oder internationaler Ebene Handels- oder Wirtschaftssanktionen, -verbote oder -beschr\u00e4nkungen verh\u00e4ngt wurden oder er dort in sonstiger Weise genannt wird (&#8220;Sanktioniertes Unternehmen&#8221;); und (ii) dass der Vertragspartner weder die Produkte an ein sanktioniertes Unternehmen verkauft noch eine sonstige Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einem solchen sanktionierten Unternehmen pflegt. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH steht es frei, im Falle der Verletzung dieser Zusicherung den zu Grunde liegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne jegliche Haftung au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<\/p><p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH\u00a7 1 Allgemeine Bestimmungen 3. 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