{"id":10044,"date":"2023-06-19T15:18:37","date_gmt":"2023-06-19T13:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/eisenbacher.de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-der-eisenbacher-dentalwaren-ed-gmbh\/"},"modified":"2023-09-04T10:34:53","modified_gmt":"2023-09-04T08:34:53","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-der-eisenbacher-dentalwaren-ed-gmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eisenbacher.de\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-der-eisenbacher-dentalwaren-ed-gmbh\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der EISENBACHER DENTALWAREN ED GmbH"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"10044\" class=\"elementor elementor-10044 elementor-9135\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"wd-negative-gap elementor-element elementor-element-688363b e-flex e-con-boxed wd-section-disabled e-con e-parent\" data-id=\"688363b\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;content_width&quot;:&quot;boxed&quot;}\" data-core-v316-plus=\"true\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fe78edb color-scheme-inherit text-left elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fe78edb\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.17.0 - 08-11-2023 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#69727d;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#69727d;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<p><b>\u00a7 1. Allgemeine Bestimmungen<\/b><br \/>1. Die Angebote, Kaufvertr\u00e4ge und Lieferungen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH, die f\u00fcr alle zwischen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und dem Vertragspartner geschlossenen Vertr\u00e4ge gelten.<br \/>2. F\u00fcr die Dauer der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und Eisenbacher Dentalwaren ED GMBH gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Angebote, Kaufvertr\u00e4ge und Lieferungen an den Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden und auch dann, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung erbringt, ohne den Bedingungen des Vertragspartners ausdr\u00fccklich zu widersprechen.<br \/>3. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ihnen im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2. Angebote und Vertragsabschl\u00fcsse<\/b><br \/>1. Alle Angebote der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH der anderen Partei eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung erteilt.<br \/>2. Alle Angaben der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Katalogen oder sonstigen Beschreibungen wie Zeichnungen, Abbildungen (z.B. Ma\u00dfe, Gewichte und sonstige Leistungsdaten) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Verwendung eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ist nur dann vereinbart, wenn Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH diese schriftlich best\u00e4tigt. Abweichungen in Ma\u00dfen, Gewichten und St\u00fcckzahlen sind nur im Rahmen der handels\u00fcblichen Toleranzen, der einschl\u00e4gigen DIN-Vorschriften und der gie\u00dftechnischen Erfordernisse zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3. Preise<\/b><br \/>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung, Fracht und ggf. Versicherungskosten. Der Preis versteht sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4. Bedingungen f\u00fcr die Zahlung<\/b><br \/>1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Zahlung der von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ausgestellten Rechnungen innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen ab Rechnungsdatum f\u00e4llig, wobei der Zahlungseingang bei Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ma\u00dfgeblich ist.<br \/>2. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von einer Lieferung gegen Vorkasse abh\u00e4ngig zu machen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit oder Zahlungsf\u00e4higkeit des Vertragspartners beeintr\u00e4chtigen.<br \/>3. Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts sind nur zul\u00e4ssig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5. Lieferung und Leistung<\/b><br \/>1. Die Lieferungen erfolgen ab Werk Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH gem\u00e4\u00df den INCOTERMS.<br \/>2. Die von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH angegebene Lieferzeit gilt als ann\u00e4hernd, es sei denn, es wurde schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart. Ger\u00e4t Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Lieferverzug oder wird ihr die Lieferung unm\u00f6glich, so haftet Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH auf Schadensersatz nur nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Ziffer 8.<br \/>3. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH haftet nicht f\u00fcr Lieferverzug oder Unm\u00f6glichkeit der Lieferung, die durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Rohstoff- oder Energieversorgungsschwierigkeiten) verursacht worden sind (&#8220;H\u00f6here Gewalt&#8221;), es sei denn, dass diese von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zu vertreten sind. Soweit solche Ereignisse h\u00f6herer Gewalt Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH die Lieferung nicht nur vor\u00fcbergehend wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, ist Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit solche Ereignisse h\u00f6herer Gewalt nur vor\u00fcbergehend sind, wird Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH die andere Partei hiervon unverz\u00fcglich unterrichten, wobei sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung entsprechend verschiebt. Soweit der anderen Partei infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, was von ihr zu beweisen ist, kann sie schriftlich vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, wenn die Teillieferung f\u00fcr die andere Partei im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der noch ausstehenden bestellten Produkte sichergestellt ist.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6. Beibehaltung des Titels<\/b><br \/>1. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis der Vertragspartner s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH beglichen hat (&#8220;RoT-Produkte&#8221;). Der Vertragspartner verwahrt die RoT-Produkte f\u00fcr und im Namen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH unentgeltlich.<br \/>2. Die Gegenpartei darf \u00fcber die RoT-Produkte im Rahmen des ordentlichen Gesch\u00e4ftsbetriebs verf\u00fcgen, es sei denn, Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH k\u00fcndigt den Vertrag gem\u00e4\u00df nachstehender Ziffer 6.4. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der RoT-Produkte ist unzul\u00e4ssig. Der Vertragspartner tritt hiermit alle Forderungen aus dem Verkauf der RoT-Produkte an Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige an die Stelle der RoT-Produkte tretende Anspr\u00fcche wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Besch\u00e4digung oder Verlust der RoT-Produkte.<br \/>3. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 50 %, so wird Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH auf Verlangen des Vertragspartners die Sicherheiten oder den entsprechenden Teil freigeben.<br \/>4. Bei Zugriffen Dritter auf die RoT-Produkte wird der Vertragspartner auf das Eigentum von EISENBACHER DENTALWAREN ED GMBH hinweisen und sich unverz\u00fcglich mit Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH in Verbindung setzen. Tritt Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners (insbesondere bei Zahlungsverzug) vom Vertrag zur\u00fcck, kann Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH die Herausgabe der RoT-Produkte verlangen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7. Gew\u00e4hrleistung, Gew\u00e4hrleistungsfrist<\/b><br \/>1. Bei der Lieferung hat die Gegenpartei die Waren auf Unversehrtheit, Vollst\u00e4ndigkeit, Identit\u00e4t und Qualit\u00e4t zu pr\u00fcfen. Soweit ein Mangel offensichtlich oder bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung erkennbar ist, gilt die Ware als genehmigt und sind jegliche Gew\u00e4hrleistungsrechte ausgeschlossen, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge an Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH unter genauer Angabe des jeweiligen Mangels abgesandt wird. Soweit der Mangel bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nicht erkennbar ist, gilt die Ware als genehmigt und jegliche Gew\u00e4hrleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung des Mangels eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge an Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH abgesandt wird. Erkennbare \u00e4u\u00dfere Besch\u00e4digungen des Gutes sind dem Spediteur bei Erhalt des Gutes unverz\u00fcglich mitzuteilen. Als mangelhaft ger\u00fcgte Ware darf nur nach vorheriger Zustimmung der EISENBACHER DENTALWAREN ED GMBH an Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH zur\u00fcckgesandt werden.<br \/>2. Ist ein Produkt mangelhaft, kann der Vertragspartner nur Nacherf\u00fcllung verlangen, wobei Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH sich das Recht vorbeh\u00e4lt, zwischen der Art der Nacherf\u00fcllung (Reparatur oder Nachlieferung) zu w\u00e4hlen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist die andere Partei berechtigt, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Soweit Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH f\u00fcr einen Mangel haftet, kann der Vertragspartner unter den in \u00a7 8 genannten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<br \/>3. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate ab dem Erhalt der Produkte.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8. Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/b><br \/>1. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur mit den in dieser Ziffer 8 genannten Einschr\u00e4nkungen. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH haftet uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr garantierte Beschaffenheit, f\u00fcr vors\u00e4tzlich und grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>2. F\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den haftet Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf die die andere Partei vertraut und vertrauen durfte. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH auf die H\u00f6he des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.<br \/>3. Die Einschr\u00e4nkungen dieser Ziffer 8 gelten auch f\u00fcr Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sonstige Erf\u00fcllungsgehilfen der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<\/p>\n<p><b>\u00a7 9. Sonstiges, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/b><br \/>1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort der Gesch\u00e4ftssitz der Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH.<br \/>2. F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber das Recht der Vertr\u00e4ge vom 11. April 1980 (CISG).<br \/>3. F\u00fcr alle Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH und der jeweils anderen Partei wird die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte am Sitz von Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH vereinbart. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, die Gegenpartei auch an ihrem Sitz zu verklagen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10. Einschr\u00e4nkung<\/b><br \/>Die andere Partei sichert zu und gew\u00e4hrleistet, dass: (i) weder er noch seine Vertreter oder eine Person, f\u00fcr die er handelt, eine Person unterst\u00fctzen, die sich im Besitz oder unter der direkten oder indirekten Kontrolle einer Person befindet, die gem\u00e4\u00df nationalen oder internationalen Gesetzen oder Vorschriften, die Handels- und Wirtschaftssanktionen, -verbote oder -beschr\u00e4nkungen vorsehen, benannt oder identifiziert wurde (ein &#8220;sanktionierter Rechtstr\u00e4ger&#8221;); und (ii) er darf das Produkt nicht weiterverkaufen und keine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einem sanktionierten Rechtstr\u00e4ger in Bezug auf das Produkt unterhalten. Eisenbacher Dentalwaren ED GmbH kann den Vertrag sofort und ohne jegliche Haftung k\u00fcndigen, wenn die andere Partei gegen ihre Zusicherung und Gew\u00e4hrleistung verst\u00f6\u00dft<\/p>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1. Allgemeine Bestimmungen1. 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